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Informationen zum Vollwärmeschutz
Sie interessieren sich für das Thema Vollwärmeschutz? Wir laden Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein!
Neuer Internetauftritt online
Informationen rund um uns und unser Angebot finden Sie auf unserer neuen Internetseite. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern
Schwarzarbeit ist nicht mehr Konkurrenzfähig !
wegen eines Steuermodells welches den Namen " Haushaltsnahe Dienstleistungen "
trägt können Sie ab sofort und völlig legal ein Teil Ihrer Handwerkerrechnung
beim Finanzamt in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Steuervorteil bezieht sich auf die Lohnkosten in Ihrer Handwerkerrechnung . So Können Sie sich wenn Sie Handwerksarbeiten im Wert von 6000 € durchführen lassen 20 % davon maximal 1200€ jährl. vom Finanzamt zurückholen und das völlig legal und obendrauf haben Sie sich alle Gewährleistungsansprüchhe gesichert.
Sie erhalten in meinen Rechnungen einen genauen Überblick über Lohn und Materialkosten. So wird Ihnen Ihr Steuerbonus bei der nächsten Steuererklärung problemlos erstattet.